Was ist der Güterstand?
Diese 3 Modelle gibt es

Sobald ein Paar heiratet oder in eine eingetragene Lebenspartnerschaft übergeht, ist es wichtig die Vermögensverhältnisse zu klären. Einige tun dies anhand eines Ehevertrages, der genau vorgibt, wem was gehört. Der Güterstand gibt diese Vermögensverhältnisse an. Paare, die noch keine Regelung treffen, befinden sich automatisch in dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Welche Güterstände es gibt und wie diese geregelt sind, erfahren Sie in diesem Artikel.

Was ist der Güterstand?

Der Güterstand ist ein rechtlicher Begriff, der die Vermögensverhältnisse zwischen Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern in Deutschland regelt. Er bestimmt, wie Vermögen und Schulden innerhalb der Ehe oder Partnerschaft im Falle einer Scheidung oder des Todes behandelt, bzw. aufgeteilt werden.

Der Güterstand beginnt am Tag der Hochzeit bzw. an dem Tag, an dem die eingetragene Lebenspartnerschaft offiziell ist. Beendet wird er durch den Tod des Partners, durch die Scheidung oder durch den Wechsel in einen Güterstand bzw. Regelungen, die die Partner nachträglich ergänzen, z. B. in einem Ehevertrag.

Die Konsequenzen des Güterstandes greifen nicht erst durch den Tod oder die Scheidung, sondern auch die finanziellen Verhältnisse während der Ehe. In diesem Fall geht es im Wesentlichen darum, ob ihr euer Vermögen gemeinsam nutzt, also teilen wollt, oder nicht.

Das sind die 3 Güterstand Optionen

In Deutschland gibt es hauptsächlich drei Arten des Güterstandes:

Jede dieser Formen hat ihre eigenen Regeln und Besonderheiten, die wir in den folgenden Abschnitten genauer beleuchten werden.

Zugewinngemeinschaft

Die Zugewinngemeinschaft ist der in Deutschland am häufigsten vorkommende Güterstand. Er ist der gesetzliche Güterstand, was bedeutet, dass dieser automatisch wirksam wird, wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Jeder Ehepartner verwaltet sein eigenes Vermögen selbständig. Dies schließt sowohl das Vermögen ein, das jeder Partner vor der Ehe hatte, als auch das, was während der Ehe erworben wird. Endet die Ehe durch Scheidung, wird der Zugewinn, also der Vermögenszuwachs, den beide Partner während der Ehe erzielt haben, ausgeglichen. Der Partner mit dem geringeren Zugewinn hat Anspruch auf die Hälfte des Differenzbetrages zum Zugewinn des anderen Partners.

Funktionsweise der Zugewinngemeinschaft:

  • Wer eine Immobilie mit in die Ehe bringt, bleibt auch während der offiziellen Partnerschaft Alleineigentümer, auch wenn das Paar in der Immobilie lebt.
  • Kredite oder Schulden, die einer der Partner hat, bleiben die Alleinschulden und gehen nicht automatisch an den Partner über.
  • Erbt oder kauft einer der Partner während der Ehe z. B. ein Haus, ist er trotzdem Alleineigentümer.

Für manche Gegenstände und Besitztümer gibt es spezielle Regelungen. So kann der Besitzer des Autos dieses nicht ungefragt verkaufen, sollte der Partner dieses mit nutzen. Es wird dafür eine Zustimmung benötigt.

Vorteile der Zugewinngemeinschaft:

  1. Autonomie: Beide Partner behalten die Kontrolle über ihr eigenes Vermögen und können darüber weitgehend frei verfügen.
  2. Schutz des persönlichen Vermögens: Da das Vermögen getrennt bleibt, ist im Falle einer Scheidung nur der Zugewinn betroffen, nicht das gesamte Vermögen.
  3. Fairness im Ausgleich: Der Zugewinnausgleich zielt darauf ab, eine faire Verteilung des während der Ehe erarbeiteten Vermögens zu gewährleisten.

Nachteile der Zugewinngemeinschaft:

  1. Komplexität bei der Berechnung: Die Berechnung des Zugewinns kann komplex sein, insbesondere wenn während der Ehe größere Vermögenswerte wie Immobilien oder Unternehmensanteile erworben wurden.
  2. Potenzieller Streitpunkt: Die Bestimmung dessen, was zum Zugewinn gehört und was nicht, kann bei einer Scheidung zu Konflikten führen.
  3. Mögliche Benachteiligung: In Fällen, wo ein Partner überwiegend für die Kindererziehung und Haushaltsführung verantwortlich war und dadurch weniger Vermögen aufbauen konnte, kann der Zugewinnausgleich als nicht ausreichend empfunden werden.

Beispielrechnung: hat der Mann einen Zugewinn von 5.000 € und die Frau einen Zugewinn von 35.000 € hat die einen Überschuss von 30.000 €. Dieser wird gerecht aufgeteilt, sodass der Mann eine Zugewinnausgleich von 15.000 € erhält.

In der Zugewinngemeinschaft verwaltet jeder Ehepartner sein eigenes Vermögen, einschließlich Immobilien. Auch wenn ein Partner eine Immobilie während der Ehe kauft, bleibt er der Alleineigentümer. Bei einer Scheidung wird der Zugewinn, also die Wertsteigerung der Immobilie während der Ehe, zwischen den Partnern ausgeglichen. Dies sichert finanzielle Unabhängigkeit und schützt persönliches Vermögen.

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Gütertrennung - Vor allem für Selbstständige und Vollverdiener

Partner, die sich in einer Gütertrennung befinden, haben kein gemeinsames Vermögen. Es gibt auch keine Verfügungsbeschränkungen. Jeder Partner verwaltet sein eigenes Vermögen und ist allein für seine Schulden verantwortlich. Vor allem Paare ohne Kinder bevorzugen die Gütertrennung. Sie sorgt für klare Verhältnisse, was das Vermögen angeht. Dieser Güterstand wird oft gewählt, um finanzielle Unabhängigkeit innerhalb der Ehe zu bewahren. Im Falle einer Scheidung findet kein Ausgleich des während der Ehe erzielten Zugewinns statt. Jeder Partner behält das, was er selbst erwirtschaftet oder erworben hat.

Eheleute haben aber auch die Möglichkeit Regelungen im Ehevertrag festzuhalten:

  • Vorbehaltsgut: Vermögen bzw. Gegenstände, die im Alleineigentum eines Partners bleiben. Häufig wird davon in Erbangelehenheiten Gebrauch gemacht.
  • Sondergut: Vermögen, das rein rechtlich nicht an weitere Personen übertragen werden kann.

Vorteile der Gütertrennung:

  1. Klarheit und Einfachheit: Die finanziellen Verhältnisse sind klar und einfach zu handhaben, da jedes Vermögen strikt getrennt ist.
  2. Unabhängigkeit: Jeder Partner hat die volle Kontrolle über sein eigenes Vermögen und ist in seinen Entscheidungen unabhängig.
  3. Schutz vor Schulden des Partners: Bei Gütertrennung haftet jeder Partner nur für seine eigenen Schulden. Das schützt einen Partner davor, für die finanziellen Verbindlichkeiten des anderen aufkommen zu müssen.

Vor allem Paare ohne Kinder bevorzugen die Gütertrennung. Sie sorgt für klare Verhältnisse, was das Vermögen angeht. Aber auch bei Ehen, in denen große Vermögensunterschiede oder Unternehmen vorhanden sind, wird die Gütertrennung gerne gewählt. Das ist der Grund dafür, dass die Gütertrennung vor allem bei Partnerschaften gewählt wird, in denen nur einer gewerblich tätig ist bzw. hohe Vermögenswerte erwirtschaftet. Sollte es zu einer Insolvenz kommen, ist das Vermögen des anderen abgesichert.

Nachteile der Gütertrennung:

  1. Mögliche finanzielle Nachteile bei Scheidung: Ein Partner, der sich während der Ehe vielleicht mehr um Haushalt und Kinder gekümmert hat und dadurch weniger Vermögen aufbauen konnte, steht bei einer Scheidung ohne Anspruch auf Zugewinnausgleich möglicherweise schlechter da.
  2. Fehlende finanzielle Unterstützung: Da es keinen automatischen finanziellen Ausgleich gibt, kann dies zu einer ungleichen Vermögensverteilung bei der Scheidung führen, besonders wenn ein Partner deutlich weniger verdient oder beiträgt.
  3. Geringere Absicherung des weniger verdienenden Partners: Insbesondere in langen Ehen kann die Gütertrennung dazu führen, dass der wirtschaftlich schwächere Partner im Scheidungsfall deutlich schlechter gestellt ist.

Um finanzielle Ungerechtigkeit zu verhindern, kann bei Beendigung der Gütertrennung durch die Scheidung ein Versorgungsausgleich stattfinden. In diesem Fall werden die Rentenansprüche beider Partner miteinander verglichen. Sollte einer mehr Ansprüche haben, muss er einen Anteil abgeben.

Beispiel: Partner 1 hat einen Rentenanspruch von 950 €. Partner 2 hat einen Anspruch von 2.300 €. In der Summe ergibt das 3.250 €. Diese werden halbiert, sodass jeder eine Rente von 1.625 € erhält.

Gütergemeinschaft - heutzutage eher unüblich

Bei der Gütergemeinschaft wird das Vermögen beider Partner als gemeinsames Vermögen angesehen. Dies bedeutet, dass sowohl die Vermögenswerte als auch die Schulden von beiden Partnern gemeinsam getragen werden.

Die Hauptmerkmale der Gütergemeinschaft beinhaltet:

  • Gemeinsames Vermögen: Sämtliches Vermögen, das die Partner vor oder während der Ehe erwerben, sowie alle Schulden, die sie eingehen, werden gemeinsames Eigentum der Partner.
  • Verwaltung des Vermögens: In der Regel wird das Vermögen gemeinsam verwaltet, wobei für wichtige Entscheidungen die Zustimmung beider Partner erforderlich ist.

Bei einer Scheidung wird das gemeinsame Vermögen geteilt, wobei jede Partei die Hälfte erhält, unabhängig davon, wer das Vermögen ursprünglich eingebracht hat.

Vorteile der Gütergemeinschaft:

  1. Vollständige Partnerschaftlichkeit: Die Gütergemeinschaft spiegelt ein hohes Maß an finanzieller Partnerschaft und Vertrauen wider, da alles gemeinsam ist.
  2. Einfachheit in der Vermögensaufteilung bei Scheidung: Da das Vermögen gleichmäßig geteilt wird, gibt es meist weniger Streit über die Aufteilung des Vermögens bei einer Scheidung.
  3. Unterstützung für weniger verdienende Partner: Dieser Güterstand kann für den weniger verdienenden Partner oder denjenigen, der sich mehr um Haushalt und Kinder kümmert, vorteilhaft sein, da er im Scheidungsfall rechtlich Anspruch auf die Hälfte des Gesamtvermögens hat.

Nachteile der Gütergemeinschaft:

  1. Risiko durch gemeinsame Haftung: Beide Partner haften gemeinsam für Schulden, die einer von ihnen eingeht, was zu finanziellen Risiken führen kann.
  2. Verlust der finanziellen Unabhängigkeit: Jeder Partner verliert die alleinige Kontrolle über sein mit in die Ehe gebrachtes oder während der Ehe erworbenes Vermögen.
  3. Komplexität bei der Verwaltung: Die Notwendigkeit der Zustimmung beider Partner bei wichtigen Entscheidungen kann zu Konflikten führen und die Verwaltung komplizieren.

Wie wird die Gütergemeinschaft festgelegt?

Obwohl die Gütergemeinschaft in Deutschland nicht der Standard ist, können Paare sich bewusst dafür entscheiden. Dies erfordert jedoch einen notariell beurkundeten Ehevertrag. Die individuelle Gestaltung solcher Verträge ermöglicht es Paaren, den Güterstand ihren persönlichen Bedürfnissen anzupassen.

Bringt einer der Partner eine Immobilie mit in die Ehe, sollte eine Änderung des Grundbucheintrags vorgenommen werden. Darauf hat der andere Partner rechtlich Anspruch. Sollte es zu einem Erwerb einer Immobilie während der Ehe kommen, zählt diese automatisch zum Gesamtgut. Auch die Finanzierung gehört zu den gemeinsamen Schulden des Ehepaares. Sollte die Immobilie veräußert werden, bedarf es die Zustimmung beider Parteien.

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Wichtiger Hinweis: Unsere Artikel dienen als informative Ratgeber und stellen demnach keine verbindliche Rechtsberatung dar.!

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