Die Zahl der Einbrüche in Deutschland steigt jedes Jahr an. Insbesondere in der dunklen Jahreszeit häufen sich die Einbrüche. Da ist es nicht verwunderlich, dass sich Mieter und Eigentümer nach Sicherheitssystemen erkundigen. In dem folgenden Beitrag erfahren Sie, wie Sie den Einbruchschutz Ihres Zuhauses erhöhen können. Ein Einbruch im eigenen Zuhause bedeutet für viele Menschen einen großen Schock. Dabei machen den Betroffenen die Verletzung der Privatsphäre und das verloren gegangene Sicherheitsgefühl oft mehr zu schaffen als der materielle Schaden. Das Schlimme: Nicht einmal jeder sechste Einbruch wird überhaupt aufgeklärt. Dabei haben Täter oft leichtes Spiel. Schließlich fehlen in den meisten Wohnungen die nötigen Sicherheitsmaßnahmen und nur circa drei Prozent der deutschen Haushalte sind elektronisch abgesichert.
Die beste Sicherheitstechnik wird nicht viel helfen, wenn man sich nicht an die einfachsten Regeln hält. Zunächst gibt es also die folgenden Dinge zu beachten:
Trotz der Beachtung der oben genannten Regeln, ist eine zusätzliche elektronische Absicherung ratsam. Sicherungstechniken sollten nicht selbst installiert werden. Hierfür gibt es qualifizierte Sicherheits-Fachfirmen. Diese wissen auch über die zahlreichen Normen und Richtlinien Bescheid. Im Privatbereich sollten Alarmanlagen und die dazugehörigen Komponenten beispielsweise die DIN EN 50131, Grad 2 oder besser erfüllen. Planung und Installation sollten unter Berücksichtigung der DIN VDE 0833, Teil 1 und 3, erfolgen.
Alarmanlagen sind wohl der bekannteste Einbruchschutz. Hierbei wird in Außenhautüberwachung und Fallenüberwachung unterschieden. Beide Systeme lassen sich aber auch kombinieren.
Die Außenhautüberwachung beinhaltet Systeme, die sich auf die Außenhaut konzentrieren, also Zugangspunkte zur Wohnung, die überwacht werden. Typischerweise werden dabei Fenster und Türen elektronisch geprüft. Der Vorteil hierbei ist, dass der Alarm bereits dann anschlägt, wenn sich der Einbrecher noch nicht in der Wohnung befindet.
Die Fallenüberwachung beinhaltet Systeme, die sich auf einen Bereich konzentrieren, der per Bewegungsmelder überwacht wird. Betritt der Einbrecher den überwachten Ort, schlägt das System Alarm. Der Nachteil ist, dass auch unüberlegt umherlaufende Bewohner einen Fehlalarm auslösen können. Dabei kann man aber auf Bewegungsmelder mit Tier-Immun-Funktion achten. Diese reagieren erst auf Lebewesen mit einer bestimmten Masse, springen bei kleineren Tieren also nicht an.
Leider ist der Schutz nicht immer garantiert. Falls es zum Einbruch und Diebstahl kommt, ersetzt unter Umständen aber eine Versicherung entstandene Schäden. In vielen Fällen zahlt die Hausratversicherung bei Einbrüchen. Diese ersetzt in der Regel alles, was bei einem Einbruch aus der Wohnung gestohlen wurde. Selbst Bargeld und Wertsachen können bis zu einem festgelegten Höchstwert ersetzt werden. Kalkulieren Sie bei der Hausratversicherung realistisch und vergleichen Sie am besten mehrere Anbieter miteinander. Die Versicherung sollte sich Ihren individuellen Wünschen anpassen.
Der Versicherungsschutz greift aber nicht immer. Lässt man Fenster und Türen fahrlässig geöffnet, verliert man seinen Versicherungsschutz. Gegen Aufpreis bieten viele Versicherer jedoch an, Fahrlässigkeit mitzuversichern. Vergessen Sie nicht, für solche Fälle Fotos Ihrer Wertsachen zu machen und die Belege aufzubewahren. Schließlich möchte die Versicherung sicher gehen, dass Sie diese Wertsachen wirklich besessen haben.
Viele Methoden sind unter Einbrechern verbreitet. Wenn man die Methoden kennt, kann man sich einfach davor schützen. Einbrecher achten häufig auf die folgenden Punkte:
Die Beantragung von Fördermitteln der KfW ist einfach und schnell gemacht. Denken Sie jedoch daran, den Zuschuss vor einer Auftragserteilung zu beantragen. Das entsprechende Antragsformular ist auf der Internetseite kfw.de hinterlegt. Man kann es digital ausfüllen. In der Regel erhält man wenige Tage nach dem Absenden eine Bestätigung sowie die KfW-Fördernummer. Und dann können die Handwerker loslegen. Warten Sie also unbedingt, bis Sie die KfW-Zusage erhalten. Die KfW fordert, dass die Arbeiten von einem Fachbetrieb ausgeführt werden müssen. Ein Meisterbetrieb muss es jedoch nicht sein. Wichtig ist, dass die Arbeiten nicht von Laien durchgeführt werden.
Die Handwerker-Rechnungen müssen Sie vorstrecken. Sobald alles erledigt und bezahlt ist, können Sie die Auszahlung bei der KfW beantragen. Im KfW-Verwendungsnachweis werden hierzu vom Handwerker und vom Kunden die durchgeführten Arbeiten und Kosten aufgeführt. Die Bearbeitung dauert rund zwei Monate.
Wichtiger Hinweis: Unsere Artikel dienen als informative Ratgeber und stellen demnach keine verbindliche Rechtsberatung dar.